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Schnelles Internet in der Gemeinde Sielenbach für die Ortsteile Tödtenried, Haslach, Raderstetten und Holzgrub

Beginn der Bedarfsabfrage: Die Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.
Veröffentlicht am 14.02.2014

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Gemeinde Sielenbach hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Die Gemeinde Sielenbach will die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren. Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream erschlossen.
Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten. Unternehmen, die in den definierten Erschließungsgebieten (Kumulationsgebiet) der Gemeinde Sielenbach ihren Firmensitz haben sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 28.03.2014 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet. Zusätzlich erhalten die Unternehmen in den Erschließungsgebieten die Dokumente in Papierform zugestellt.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Stephan Kreppold,
VG Dasing, Kirchstraße 7, 86453 Dasing, Telefon: 08205 9605-27, Mail: edv@vg-dasing.de

Aktueller Hinweis: Am 20.04.2015 erhielt Herr Bgm. Echter von Herrn Staatsminister Markus Söder den Förderbescheid ausgehändigt.

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