Änderungen beim Baugenehmigungsverfahren
Zum 01.01.2023 gab es einige Änderungen, was das Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt Aichach-Friedberg betrifft:
Zum einen besteht ab jetzt die Möglichkeit, Bau- und Abgrabungsanträge digital beim Landratsamt Aichach-Friedberg zu stellen; eine Antragstellung in Papierform bleibt aber weiterhin möglich.
Zum anderen ist es aufgrund der Anwendung der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV; siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDBauV/true) so, dass die meisten Anträge unmittelbar beim Landratsamt (und nicht mehr über die Gemeinde) einzureichen sind.
Was es an grundsätzlichen Neuerungen gibt, ist im pdf-Dokument „Neuerungen beim Bauantragsverfahren“ zusammengefasst. Details zum digitalen Bauantrag sind in dem „Häufig gestellten Fragen zum digitalen Bauantragsverfahren“ aufgeführt. Auf der Seite des Landratsamtes finden Sie weitere Informationen.